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Zu den wichtigsten Eigenschaften von Anwältinnen und Anwälten gehört es, nicht aufzugeben, sondern den Dialog kontinuierlich zur Lösung hinzuführen und sich mit ganzer Energie für die Interessen der Klienten einzusetzen. Maritta Schneider-Mako will das Beste für ihre Klienten und engagiert sich entsprechend für sie. Durch umsichtige Planung trifft sie in familienrechtlichen Angelegenheiten die richtige Vorsorge für die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie und behält auch in emotional geladenen Situationen einen klaren Kopf. Ob es nun um Scheidung, Aufenthaltsrecht oder Strafverteidigungen geht: Im Vordergrund steht für sie immer der Mensch, der sein Recht sucht und eine vertrauenswürdige Beraterin braucht. Eine Aufgabe, der sie sich immer wieder mit voller Vitalität annimmt. 1991/1997 Universität Zürich, 1997/1998 Assistentin Universität Zürich (öffentliches Recht), 1998/1999 juristische Sekretärin Staatskanzlei/ Rekursabteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich, 1999/2000 Auditorin/Gerichtssekretärin Bezirksgericht Horgen, 2001 Zürcher Anwaltspatent, seit 2002 praktizierende Rechtsanwältin. Arbeitsgebiete: Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Vormundschaftsrecht, Strafrecht, öffentliches Personalrecht, Aufenthaltsrecht |