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Grundlage sorgfältiger Beratung und Vertretung von Klienten ist das Erfassen des relevanten Sachverhalts und die Analyse der Rechtslage. Das Erreichen der Ziele von Klienten verlangt Sensibilität genauso wie Durchsetzungsvermögen.
Karin Meyer erfasst komplexe Zusammenhänge und die damit verbundenen Rechtsfragen rasch. Dies ermöglicht ihr zusammen mit ihrem breiten Fachwissen eine effiziente und zielgerichtete Beratung. Mit Realitätssinn, Integrität und Engagement verfolgt sie die Interessen ihrer Klienten. Immer mit dem Ziel, eine den Anliegen und Bedürfnissen ihrer Klienten optimal entsprechende Lösung zu finden. Karin Meyer ist ihren Klienten eine verständnisvolle und vertrauenswürdige Partnerin auf dem Weg zum Recht. 1994/1999 Universität Zürich, 1999/2003 Auditorin, juristische Sekretärin und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen, 2002 Anwaltspatent, seit 2003 praktizierende Rechtsanwältin, 2008/2009 Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Ersatzrichterin am Bezirksgericht in Horgen. Arbeitsgebiete: Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Arbeitsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht, Strafrecht |