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Um aus bekannten Informationen neue Schlüsse ziehen zu können, braucht es nicht nur einen klaren Blick für die Sache, sondern auch viel Konstruktivität.

Christoph Burckhardt fällt es leichter, Zusammenhänge zu sehen, die anderen verborgen bleiben. Das hat auch mit seiner klaren, systematischen Arbeitsweise zu tun, die er vor allem zur Realisation der wirtschaftlichen Zielsetzungen seiner Klienten einsetzt. So fühlt er sich bei komplexen Sachverhalten privater oder geschäftlicher Natur voll in seinem Element und ist im Ehe- und Erbrecht, bei Geschäftsgründungen oder Vertragsberatungen der richtige Partner.

Seine analytische Art gibt Sicherheit und macht Mut. Denn nur wer alles genau durchdacht hat, kann mit Überzeugung auftreten - und auch vertrackteste Fälle konstruktiv angehen.

1982 lic. iur. Universität Zürich, 1983/85 Assistent Universität Bern (Erbrecht), 1986 Dr. iur. Universität Zürich (Dissertation zum Erbrecht), 1988 Zürcher Anwaltspatent, seit 1988 praktizierender Rechtsanwalt.

Arbeitsgebiete: Beratung und Prozessführung im Zivil- und Handelsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit

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