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Kann man sich Idealismus im Kampf von Recht und Unrecht leisten?

Man kann nicht, man muss.

Jean-François Alabor ist mit seiner Mischung aus Stärke und Sensibilität der richtige Mann für Fälle aus dem Wirtschafts-, Vertrags-, Erb- und Ehegüterrecht. Sachlich genau und engagiert und menschlich feinfühlig und differenziert, will er für jede Frage die überzeugende Antwort finden: beurteil- und substanziierbar. Dabei verliert er sich nicht in Weitschweifigkeiten, sondern konzentriert sich gerne auf kurze, durchdachte Aussagen mit prägnantem Inhalt. Seine Bankerfahrung prädestiniert ihn für Fälle aus dem Finanzsektor, wo er seine Geläufigkeit im Umgang mit Zahlen einbringen kann. Im Umgang mit Klienten und Klientinnen zeigt er dabei jenes Einfühlungsvermögen, das den idealen Anwalt zu einem grossen Teil ausmacht.

1975/81 Universität Zürich, 1981/83 Bezirksgericht Uster, 1984 Anwaltspatent, 1984/92 Rechtskonsulent einer Zürcher Bank, seit 1992 selbstständiger Anwalt.

Arbeitsgebiete: Wirtschafts- und Vertragsrecht, Bankenrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht

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